Zuzalungen und Belastungsgrenzen GKV-Versicherten

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen: Ein wichtiges Thema für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen

Seit 2004 müssen alle GKV-Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Inanspruchnahme bestimmter medizinisch notwendiger Leistungen Zuzahlungen leisten.
Diese Änderung der Sozialgesetzgebung wurde notwendig , um die Kosten für die medizinische Versorgung einzudämmen und die Krankenversicherungsbeiträge möglichst stabil zu halten.

Beispiele für Zuzahlungen

Zuzahlungen in Höhe von 10 % des Abgabepreises werden zum Beispiel fällig, wenn der Arzt dem Patienten Medikamente oder medizinische Hilfsmittel verschreibt.
Die Zuzahlung ist auf 10 Euro pro Medikament begrenzt, die minimale Zuzahlung beträgt 5 Euro.

Für besonders preisgünstige Medikamente, wie Generika, wird keine Zuzahlung verlangt.

Wird ein Krankenhausaufenthalt nötig, muss sich der Patient pro Aufenthaltstag ebenfalls mit einer Zuzahlung an den Kosten beteiligen. Für fjeden Tag im Krankenhaus wird eine Zuzahlung von 10 Euro fällig. Die Zuzahlungspflicht ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Ist eine Befreiung von Zuzahlungen möglich?

Um eine Überforderung der Versicherten auszuschließen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Belastungsgrenze eingeführt.
Das ist der individuelle Maximalwert an Zuzahlungen, den Versicherte pro Kalenderjahr zu zahlen haben.
Um diese Belastungsgrenze zu ermitteln, wird das jährliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsangehörigen berechnet.

Die kvzentrale.com weist darauf hin, dass sich der Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen kann, wenn die Summe der Zuzahlungen 2 % des Jahreseinkommens übersteigt. Leben im Haushalt chronisch Kranke, reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1 % des Einkommens.

Als chronisch krank gilt, wer auf andauernde Behandlung angewiesen ist. Der Arzt bescheinigt, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten ohne Dauerbehandlung verschlechtern würde.
Um die geleisteten Zuzahlungen gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, sollten Sie Quittungen der Apotheken und Krankenhausrechnungen sammeln.

Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse innerhalb der GKV kann manchmal große Ersparnisse bewirken, bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr.

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